In einer Rezeptsammelstelle werden Rezepte für Patienten gesammelt, wenn die Entfernung zur nächsten Vollapotheke mehr als 6 km beträgt und diese durch öffentliche Verkehrsmittel nicht ausreichend erreichbar ist. Die Rezepte werden an die zuständige Apotheke geleitet, welche dann umgehend die Medikamente zur Sammelstelle und damit zur Verteilung an die Patienten liefert. Die Errichtung einer Rezeptsammelstelle bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese wird nur erteilt, wenn die Sammelstelle zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung erforderlich ist. Die Zuständigkeit der Apotheken wechseln turnusgemäß.